Prüfungsausschuss
Stand: 27.11.2024 17:53 Uhr
Die Prüfungsausschüsse diskutieren und entscheiden über von Studierenden gestellte Anträge. Das beinhaltet z.B. Fristverlängerungen und Genehmigungen von Abschlussarbeiten, aber insbesondere auch Anträge auf Zweitwiederholung oder Verlängerung der Studiendauer (auch Härtefallanträge genannt). Der komplette Ausschuss diskutiert individuelle Fälle eigentlich nur, wenn diese nicht eindeutig sind. Routineanträge werden dagegen einfach durchgewunken.
- Bei Informatik gibt es den Bachelorprüfungsausschuss (BPA) für Studierende im Bachelorstudiengang Informatik und den Masterprüfungsausschuss (MPA) für Studierende im Masterstudiengang Informatik. Beide haben einen studentischen Vertreter mit Stimmrecht sowie einen Gastplatz (ohne Stimmrecht) für einen weiteren studentischen Vertreter.
- Bei Mathematik gibt es einen gemeinsamen Prüfungsausschuss, der für alle Studiengänge an der Mathematik-Fakultät zuständig ist, d.h. alle Bachelorstudiengänge, den Master Mathematik und den Master Technomathematik. Er hat zwei studentische Vertreter.
- Der Prüfungsausschuss Wirtschaftsmathematik ist für den Master Wirtschaftsmathematik zuständig und ist ein gemeinsames Gremium der Fakultäten für Mathematik und Wirtschaftswissenschaften. Hier gibt es von beiden Fakultäten jeweils einen studentischen Vertreter.
Unsere Vertreter nehmen aber nicht nur an den Sitzungen teil, sondern bieten auch eine Beratung an. Wendet euch bei Problemen, die den Prüfungsausschuss betreffen, frühzeitig und ohne Scheu an unsere Vertreter, damit diese euch weiterhelfen können (entweder per Mail oder in der Prüfungsausschuss-Sprechstunde). Unsere Vertreter wissen, worauf ihr beim Schreiben eines Antrags achten solltet, und insbesondere könnt ihr bei Zweitwiederholunganträgen oder Verlängerungsanträgen einen Entwurf des Antrags an sie schicken, so dass sie den Antrag dann gegenlesen und euch detaillierteres Feedback geben.
Aufgrund dieses Beratungsangebots ist es auch oft der Fall, dass noch einige weitere Personen im Prüfungsausschuss-Amt sind, obwohl sie keine offiziellen studentischen Vertreter im Gremium sind. Stattdessen unterstützen sie die offiziellen Vertreter bei der Beratung von Studierenden.