Prüfungsausschuss

Stand: 04.06.2025 11:48 Uhr

Die Prüfungsausschüsse diskutieren und entscheiden über von Studierenden gestellte Anträge. Das beinhaltet z.B. Fristverlängerungen und Genehmigungen von Abschlussarbeiten, aber insbesondere auch Anträge auf Zweitwiederholung oder Verlängerung der Studiendauer (auch Härtefallanträge genannt). Der komplette Ausschuss diskutiert individuelle Fälle eigentlich nur, wenn diese nicht eindeutig sind. Routineanträge werden dagegen einfach durchgewunken.

Wichtig: Wir selbst sind nicht der Prüfungsausschuss, sondern eure studentische Vertretung innerhalb dieses Gremiums. Dazu bieten wir eine Beratung rund um Anträge an den Prüfungsausschuss an.

Um Anträge und Unterlagen tatsächlich an den Prüfungssausschuss zu senden, beachte bitte folgende offizielle Stellen:

Wendet euch bei Problemen, die den Prüfungsausschuss betreffen, frühzeitig und ohne Scheu an unsere Vertreter, damit diese euch weiterhelfen können (entweder per Mail oder in der Prüfungsausschuss-Sprechstunde). Unsere Vertreter wissen, worauf ihr beim Schreiben eines Antrags achten solltet, und insbesondere könnt ihr bei Zweitwiederholunganträgen oder Verlängerungsanträgen einen Entwurf des Antrags an sie schicken, so dass sie den Antrag dann gegenlesen und euch detaillierteres Feedback geben.

Aufgrund dieses Beratungsangebots ist es auch oft der Fall, dass noch einige weitere Personen im Prüfungsausschuss-Amt sind, obwohl sie keine offiziellen studentischen Vertreter im Gremium sind. Stattdessen unterstützen sie die offiziellen Vertreter bei der Beratung von Studierenden.

Prüfungsausschuss Wirtschaftsmathematik

mathe-pruefungsausschuss-wima∂fsmi·org